ENDLICH GRÜNDEN in Kooperation mitGRÜNDERHILFEDEUTSCHLAND

Gründungszuschuss · Gründungscoaching mit Gutschein

Bis zu 20.000 € Gründungszuschuss für Ihre Selbstständigkeit*

* Ihr Arbeitslosengeld plus 300 € im Monat. Den Rechenweg finden Sie unter dem Formular.

Ihr Arbeitslosengeld plus 300 € im Monat für sechs Monate, danach bis zu neun Monate je 300 €. Die Höhe hängt von Ihrem Arbeitslosengeld ab. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Start der Selbstständigkeit gestellt werden.

Steuerfrei und ohne Rückzahlung. Wir bereiten mit Ihnen Antrag, Businessplan und Finanzplanung so vor, dass Sie gut aufgestellt sind.

Gründungszuschuss-Check starten2 Minuten, mit Ihrem persönlichen Betrag

Ein privates Angebot der GRÜNDERgo GmbH in Kooperation mit der GHD Gründerhilfe-Deutschland GmbH. Keine Behörde.

Kostenfreies Erstgespräch

* Pflichtangabe

Direkt sprechen · Mo–Fr 9–17 Uhr oder Rückruf anfordern

Auch für bestehende Selbstständige gibt es Förderwege, zum Beispiel über das Jobcenter oder die Beratungsförderung. Wir rufen Sie an und klären, was bei Ihnen passt.

Wann sollen wir anrufen?

Unverbindlich und kostenfrei · keine Weitergabe an Dritte · 4,7 von 5 bei Trustpilot

So setzt sich der Zuschuss zusammen

15 Monate Unterstützung in zwei Phasen

Rechenbeispiel bei 1.800 € Arbeitslosengeld im Monat

6 × (1.800 € + 300 €)
12.600 €
9 × 300 €
2.700 €
Gründungszuschuss gesamt
15.300 €

* Rund 20.000 € werden ab einem Arbeitslosengeld von etwa 2.584 € im Monat erreicht. Nach den Rechenwerten 2026 sind rechnerisch bis zu 26.227,80 € möglich (Steuerklasse III, mit Kind, Einkommen ab der Beitragsbemessungsgrenze). Ob und wie viel Sie bekommen, entscheidet die Agentur für Arbeit im Rahmen ihres Ermessens. Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, kann beim Jobcenter Einstiegsgeld beantragen.

Persönlichen Betrag berechnen

So läuft es ab

Vom ersten Anruf bis zum Antrag

  1. ErstgesprächWir rufen Sie zurück, klären Ihre Situation und Ihre Idee und sagen Ihnen ehrlich, welche Förderung in Frage kommt.
  2. GutscheinDas Gründungscoaching kann mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bezahlt werden. Dann entstehen für Sie keine Kosten.
  3. CoachingMit Ihrem Coach erarbeiten Sie Businessplan, Finanzplanung und Antrag, online per Video und in Ihrem Tempo.
  4. StellungnahmeIm Coaching arbeiten Sie mit Ihrem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für Sie inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von Ihrem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeiten Sie sie mit Ihrem Coach nach. So hat Ihr Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
rund 1.000begleitete Gründungsvorhaben
rund 150begleitete Gründungsvorhaben pro Jahr
100Unterrichtseinheiten Einzelcoaching

Häufige Fragen

Gut zu wissen, bevor Sie gründen

Ihre Frage ist nicht dabei? Im Erstgespräch nehmen wir uns Zeit dafür.

Rückruf anfordern

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I eine hauptberufliche Selbstständigkeit starten. Er wird nach Ermessen der Agentur für Arbeit bewilligt; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Sie brauchen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch. Außerdem müssen Sie die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens mit der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachweisen und Ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen.

Wie hoch ist der Zuschuss und wie lange wird er gezahlt?

In den ersten sechs Monaten erhalten Sie Ihr Arbeitslosengeld weiter, dazu 300 € im Monat. Danach können Sie für weitere neun Monate 300 € im Monat erhalten, wenn Sie Ihre hauptberufliche Selbstständigkeit nachweisen. Der Zuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. Nach den Rechenwerten 2026 sind insgesamt bis zu 26.227,80 € möglich.

Was ist mit einer Sperrzeit?

Wer selbst kündigt, um sich selbstständig zu machen, bekommt in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Sie verkürzt den Anspruch und kann dazu führen, dass die 150 Tage Restanspruch nicht mehr erreicht werden. Das gilt oft auch für einen Aufhebungsvertrag, es kommt auf die Gründe und die Formulierung an. Lassen Sie sich deshalb beraten, bevor Sie kündigen oder unterschreiben. Prüfen lassen können Sie Ihren Vertrag zum Beispiel bei Rechtsanwalt Jens Kan, KANzlei, Betty-Brandt-Weg 6, 58135 Hagen, Telefon 02331 3065773. Hinweis: Jens Kan ist Mitgesellschafter der GRÜNDERgo GmbH und der GHD Gründerhilfe-Deutschland GmbH. Die anwaltliche Beratung ist ein eigenständiges, kostenpflichtiges Angebot der Kanzlei und nicht Teil unserer geförderten Maßnahmen. Selbstverständlich können Sie auch jeden anderen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen.

Ich bekomme Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Gibt es auch für mich eine Förderung?

Ja. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, kann beim Jobcenter Einstiegsgeld für die Selbstständigkeit beantragen. Auch hier kann das Gründungscoaching über einen Gutschein bezahlt werden.

Was kostet das Coaching?

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters entstehen für Sie keine Kosten. Das Erstgespräch mit uns ist ohnehin kostenfrei. Ob Sie einen Gutschein bekommen, entscheidet Ihre Vermittlungsfachkraft.

Wer steht hinter dem Angebot?

Das Gründungscoaching ist ein Angebot der GRÜNDERgo GmbH in Kooperation mit der Gründerhilfe Deutschland. Die GRÜNDERgo ist ein nach AZAV zugelassener Bildungsträger und führt das Coaching unter dem Namen „ENDLICH GRÜNDEN“ durch. Wir sind keine Behörde und kein Teil der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

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